AGB

Definition

Im folgenden wird die GSG UrbanGuard GmbH mit Sitz in 16567 Mühlenbeck bei Berlin, kurz "GSG" genannt. Als "Kunde" wird die bestellende Firma oder der Besteller bezeichnet, der die Lieferung von der GSG in Rechnung gestellt wird.

 

AGB-Anerkennung, Lieferbedingungen

Mit jedem Warenkauf und jeder Bestellung gelten die AGB der GSG als anerkannt. Als Lieferbedingungen, gelten ausschließlich die hier vorliegenden  Geschäftsbedingungen der GSG. Sie gelten als automatisch vereinbart, es sei denn, die GSG hat anderslautende Konditionen schriftlich vereinbart. Angebote, Sonderabsprachen Diese gelten als unverbindlich, es sei denn, sie wurden durch die Geschäftsführung der GSG schriftlich bestätigt.

 

Lieferungen, Versandkosten

Die GSG ist bemüht Waren soweit möglich zu bündeln und damit die Paketanzahl/ -kosten zu reduzieren. Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet. Anlieferungen erfolgen, falls nicht anders vereinbart, zu geschäftsüblichen Zeiten von Montag - Freitag von 8.00-18.00Uhr. Abweichende Lieferanschriften bei Tankstellen, Schreibwarenläden oder ähnlichem Ihrer Wahl sind praxisbewährte Alternativen. Mehrkosten wegen Nichtantreffendes Empfängers zu geschäftsüblichen bzw. den avisierten Zeiten gehen zuLasten des Bestellers. Zusätzliche Kosten werden i.d.R. direkt von der liefernden Spedition erhoben (z.B. für Zweitfahrten, Zwischenlagerung).

•    In Deutschland: pro normalem Versandpaket (Paketdienst) werden EUR 9,50 berechnet. Ab einem Warenbestellwert von Netto EUR 600.- erfolgt der Paket- Normalversand versandkostenfrei. 

•    EU Ausland: die Paket- und Palettenkosten werden zu den tatsächlichen Kosten fakturiert. 

•    Schweiz: die Paket- und Palettenkosten werden stets zu den tatsächlichen Kosten fakturiert. Sendungen in die Schweiz erfolgen grundsätzlich DAP Delivered at Place(Verzollung, Zoll etc. trägt der Kunde).

 

Lieferverzug

Die GSG haftet nicht bei jeglichem Lieferverzug und deren Folgen, auch nicht für Schadensersatzansprüche die aus Nichtlieferung bzw. verzögerter Lieferung hervorgehen.

 

Warenrücksendungen

Diese sind nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung der GSG und deren Zustimmung zur Rücksendung möglich. Die GSG behält sich für diesen Fall vor,

eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Warenwertes (mind. Euro 10,00 ) zu erheben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen bzw. Sonderprodukten ist nicht möglich.

 

Preise, Preisaufschläge und Warenangebote

Alle genannten Preise verstehen sich i.d.R. pro Einzelmenge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 100 Netto.

Das Produktsortiment und die Produktpreise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung verändert werden. Wichtige Hinweise: Bei Mengen- und Preisunklarheiten bitte aktuellen Standerfragen.Bei Online-Bestellungen erhalten Sie automatisch eine Bestelleingangsbestätigung.

 

CCS-Rabatt

Bei Abholung von Waren in Mühlenbeck und sofortiger Bezahlung per Barzahlung, EC-Lastschriftverfahren mit PIN bzw. im Abbuchungsverfahren, gewähren wir 5% Nachlass vom Rechnungsbetrag.

 

Kreditrahmen, Zahlungskonditionen

Bis zur Einrichtung eines Kreditrahmens durch die GSG, erfolgen Lieferungen/Abholungen per Vorausüberweisung oder Barzahlung.

Ein Anspruch auf Warenlieferung auf Rechnung besteht nicht. Der Kredit-rahmen ist jederzeit ohne Angabe von Gründen durch die GSG änderbar. In den übrigen Fällen ist das Zahlungsziel 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug bzw.  innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skontoabzug vom Rechnungsendbetrag. Maßgeblich für das Zahlungsziel ist der Zahlungseingang.

 

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug erhebt die GSG mit der 2. Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- (Netto). Weiterer Zahlungsverzug führt zur Übergabe der Forderungsverwaltung an eine Inkassogesellschaft und zu Folgekosten für den Kunden.

 

Eigentumsvorbehalt

Jegliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GSG.

 

Transportschäden

Diese sind der ausliefernden Spedition/ Paketdienst und der GSG sofort (spätestens innerhalb von 24 Stunden) schriftlich mitzuteilen. Warenunvollständigkeit, das Fehlen von Liefergebinden und Lieferschäden müssen vom Fahrer der liefernden Spedition auf dem Frachtbrief bestätigt werden und sind der GSG sofort (am Auslieferungstag) telefonisch mitzuteilen und schriftlich innerhalb von 24 Stunden, unter Beilage des Frachtbriefes, nachzureichen.

 

Mängel und Mängelrügen

Ein Produktmangel wird nur dann anerkannt, wenn die (bemängelte) Produkteigenschaft vorab durch die GSG bzw. durch den Hersteller schriftlich zugesichert wurde. Der Produktname und die Artikelbezeichnung sind keine Eigenschaftszusicherung der GSG. Die GSG haftet nicht für die Eignung der Waren und speziell der Kombination von Waren für einen bestimmten Zweck, auch wenn dieser Zweck der GSG bekannt ist. Speziell in der Vogelabwehr ist die Eignung einzelner Produkte und die Kombination von Produkten zu Systemen für einen bestimmten Zweck in der Verantwortung des Anwenders, der dabei u.a. die örtlichen Gegebenheiten, rechtlichen Aspekte, Umweltbeanspruchungen, Aufwände für Nachbesserungen, Gewährleistungsarbeiten und späteren Wartungs-/Reparaturarbeiten zu berücksichtigen hat. Mängel sind unverzüglich schriftlich bei der GSG anzuzeigen. Bei Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung schriftlich bei der GSG anzuzeigen. Bei anerkannten Mängeln ist die GSG berechtigt nachzubessern bzw. Ersatz zuliefern. Weitergehende Ansprüche, speziell Aufwendungsersatz- oder Mangel- oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn die GSG hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland siehteine andere Regelung vor.

 

Angaben

Angaben im Katalog und sonstige Aussagen werden von der GSG nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Verbindlich sind nur die Angaben auf den Waren, Beipackzetteln, Sicherheitsdatenblättern und Warenbeschreibungen der Hersteller. Alle Angaben sind Gegenstand der eigenen Nachprüfung.

 

B2B-Vertriebsunternehmen

Die GSG ist ein reines B2B-Vertriebsunternehmen und vertreibt ausschließlich B2B-Produkte. Daher weist die GSG ihre gewerblichen Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung der von der GSG vertriebenen Produkte ausschließlich für den Einsatz durch berufsmäßige Verwender bestimmt und ausgelegt ist. Aufgrund dessen ist die Abgabe bzw. der Weitervertrieb der GSG-Produkte an Endverbraucher nicht erlaubt. Der gewerbliche Kunde ist verpflichtet, auch im Verhältnis zu seinen Kunden sicherzustellen, dass die GSG-Produkte nicht an Endverbraucher abgegeben werden. Für eine entsprechende verbotene Weitergabe und einen bestimmungswidrigen Einsatz der GSG-Produkte übernimmt die GSG keine Verantwortung und Haftung.

 

Vorschriften und Haftung

Die Anwendung vieler Produkte obliegt gesetzlichen Vorschriften. Es ist Sache des Kunden und derAnwender sich diese zu beschaffen und einzuhalten. Die

GSG haftet nicht für mögliche Folgen der Anwendung der von ihrvertriebenen Produkte.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der GSG UrbanGuard GmbH

 

Stand und Änderungen der Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind ab dem jeweiligen Ausgabedatum gültig und ersetzen alle vorherigen Geschäftsbedingungen.

Die GSG kann jederzeit Änderungen der gesamten Geschäftsbedingungen oder einzelner Abschnitte vornehmen, die dann ohne vorherige Ankündigung gültig sind und die früheren Geschäftsbedingungen ersetzen. Neufassungen der Geschäftsbedingungen können jederzeit von der GSG angefordert werden.

 

Ungültigkeit

Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.